Kemmannstraße 30, 42349 Wuppertal, Konior Design GmbH / Konior Montage GmbH

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Firma Konior Design GmbH, Wuppertal / der Firma Konior Montage GmbH, Wuppertal (Stand 01.06.2024)

  1. Vertragsschluss, Vertragsinhalt

    1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.

    2. Unsere Angebote sind freibleibend und gelten maximal 90 Tage. Verträge kommen allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung zustande.

    3. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde/Auftraggeber daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über unsere Produkte (technische Daten, Maße u. a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.

  2. Preise, Zahlung

    1. Mit Gegenzeichnung des Auftrages per Unterschrift, E-Mail oder Fax-Mitteilung wird eine 90%-ige A-Konto-Zahlung ausweislich des Angebotspreises fällig; es sein denn, es ist ausdrücklich und schriftlich eine andere Anzahlungshöhe vereinbart.

    2. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Fertigstellung des Auftrages und ist sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht.

      Skonto wird nur nach Vereinbarung gewährt; unberechtigte Skonto- Abzüge werden zuzüglich gesetzlicher Zinsen nachgefordert.

      Schecks werden nur zahlungshalber — nicht aber an Zahlung Statt –angenommen.

    3. Falls unsere Lieferung/ Montage vereinbarungsgemäß erst mehr als 3 Monat nach Auftragsbestätigung erfolgen soll, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen, falls während dieser Zeit die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegende Kosten steigen.

      Die Aufrechnung ist ausgeschlossen; es sein denn, die Gegenforderung des Kunden ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Zurückbehaltungsrechte des Kunden/Auftraggebers aus anderen Verträgen sind ausgeschlossen.

  3. Lieferung und Montage

    1. Vereinbarungen über eine verbindliche Liefer- oder Montagezeit (Leistungszeit) müssen schriftlich erfolgen.

    2. Die Bestellung der benötigten Ware erfolgt nach Geldeingang der A-Konto-Zahlung auf ein bei Angebotserstellung angegebenes Firmenkonto.

    3. Die Lieferzeit für Markisen kann je nach Werksauslastung und Aufwand bis zu 5 Wochen betragen. Die Lieferzeit für Fensterelemente kann je nach Werks-Auslastung, Auftragsumfang und Aufwand bis zu 8 Wochen betragen. Die Lieferzeit für Haustüren kann je nach Werksauslastung und Aufwand bis zu 10 Wochen betragen. Die Lieferzeit für Überdachungen kann je nach Werksauslastung, Auftragsumfang und Aufwand bis zu 12 Wochen betragen. Wurde eine Liefer- oder Montagezeit schriftlich vereinbart, verlängert sich die Leistungszeit angemessen, wenn die Verzögerung nicht von uns zu vertreten ist, wie z. B. bei Energiemangel, Streiks, höhere Gewalt oder Verzögerungen des Lieferanten. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl Kunde als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

    4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Kunden/Auftraggeber zumutbar ist.

    5. Bei der Montage ist seitens des Kunden/Auftraggebers dafür zu sorgen, dass die Baustelle frei zugänglich ist. Umliegende Einrichtungsgegenstände wie z. B. Regale, Möbel und Elektrogeräte sind gegen Staub abzudecken. Die Demontage erfolgt unsererseits unter größtmöglicher Sorgfalt vorsichtig und gewissenhaft. Unvermeidbare Schäden im Fensterbereich können nicht ausgeschlossen werden; dies gilt insbesondere im Sanitärbereich mit angrenzenden Fliesen.

    6. Sollten derartige unvermeidbare Beschädigungen entstehen oder zurückbleiben, sind diese durch den Kunden/Auftraggeber zu tragen und ggfs. durch eine Fachfirma in Eigenregie zu beseitigen.

  4. Abnahme

    Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Kunde/Auftraggeber einmal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durchführung der Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnahmewirkung tritt zwölf Werktage nach Zugang der Aufforderung ein.

  5. Genehmigungen

    Einzuholende Baugenehmigungen für die Errichtung von Terrassenüberdachungen, Gartenhäuser etc. oder für Baumaßnahmen im Denkmalschutzbereich obliegen dem Kunden/Auftraggeber. Eventuell durch diese Versäumnisse entstehende Nichterteilung oder Rückbaumaßnahmen gehen zu seinen Lasten und entbinden ihn nachträglich nicht von der Auftragserteilung.

  6. Eigentumsvorbehalt

    Das von uns gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware).

  7. Mängelansprüche (Gewährleistung)

    1. Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit unserer Produkte. Unsere Haftung ist ausgeschlossen:

      bei natürlichem Verschleiß

      bei nicht ordnungsgemäßer Wartung

      bei Schäden, die durch Reparaturen oder sonstiger Arbeiten Dritter entstehen, die von uns nicht ausdrücklich genehmigt wurden.

    2. Qualitätskriterien Glas:

      Die Qualität des Flachglases wird nach Art und Anzahl der auftretenden Glasfehler bestimmt. Die Richtlinien für die Beurteilung der visuellen Qualität für Glas für das Bauwesen gilt für die im eingebauten Zustand verbleibende lichte Glasfläche.

      Qualitätskriterien Oberflächen:

      Die Qualität von Oberflächen wie Lackierung, Folierung, Kunststoffoberflächen oder Pulverbeschichtungen richtet sich nach der „Richtlinie zur visuellen Beurteilung beschichteter Oberflächen“ und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

    3. Wir leisten Gewährleistung gem. der gesetzlichen Vorgaben des VOB/B. Wir leisten Nacherfüllung. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung angemessen zu mindern, vom Vertrag zurück-zutreten und ggfs. Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

      Bei kleinen Fehlern in lackierten, foliierten oder beschrifteten Oberflächen erfolgt die Nacherfüllung mittels eines Lackstiftes.

      Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur) – insbesondere bei Nachbestellungen -bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Metalle) liegen und üblich sind.

  8. Haftung

    Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

    Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten anderen Haftungsbeschränkungen gelten nicht:

    bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unserem Erfüllungsgehilfen bei Personenschäden

    bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz

  9. Urheberschutz und Gerichtsstand

    An Kostenanschlägen, Fotos, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich der Auftragnehmer sein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.

    Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäfts-sitz des Auftragnehmers.

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  10. Widerrufsrecht bei Maßanfertigungen

    Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

    Da alle unsere Aufträge Spezialanfertigungen mit individuellen Maßen, Gestaltungselementen oder anderen kundenspezifischen Anforderungen sind, sind sie von diesem Widerrufsrecht ausgeschlossen. Der Kunde/Auftraggeber erkennt dies durch seine Bestellung an.

    Die Bestellung solcher maßgefertigter Fenster und Waren ist daher verbindlich und kann nach Abschluss des Vertrages nicht widerrufen werden.